Nach dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und dem Teledienstgesetz (TDG), insbesondere §6, ist man als Dienstanbieter eines sogenannten "Mediendienstes" (also einer Internetseite wie meiner) dazu verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Das geschieht im Folgenden.
Anmerkung: Für alle, die dieses Thema interessiert (immerhin geht das Strafmaß bei Versäumen der Bereitstellung dieser Angaben meines Wissens nach bis zur beachtlichen Höhe von 50.000,00 €), werde ich in im "Links"-Bereich meiner Homepage auf weiterführende Informationen verweisen.